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Behandlungen
Sicher kennen Sie das: Die notwendigen Untersuchungen nach dem Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz stehen bestimmt auch bald wieder in Ihrem Unternehmen an.
Doch in der heutigen schnelllebigen anspruchsvollen Arbeitswelt, die hohe Ansprüche an Unternehmer und Mitarbeiter stellt, ist es oft schwer diese Pflichttermine zu integrieren.
Wir sind ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen.

Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) festgelegt.

Die Betriebsärzte beraten und unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie arbeiten regelmäßig mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen.

Bei allen durchgeführten Untersuchungen unterliegt der Betriebsarzt der ärztlichen Schweigepflicht - natürlich auch gegenüber der Unternehmensleitung.

Hat der Betriebsarzt den Verdacht, dass bei einem Mitarbeiter eine Berufskrankheit besteht, so hat er das der Berufgenossenschaft zu melden.

Die Überprüfung von Krankmeldungen, sowie die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen oder die Verschreibung von Medikamenten gehören nicht zu den Aufgaben des Betriebsarztes. Der Betriebsarzt soll und kann nicht den Hausarzt ersetzen.

Das Verhüten von Unfällen
darf nicht als Vorschrift des
Gesetzes aufgefasst werden,
sondern als ein Gebot mensch-
licher Verpflichtung und
wirtschaftlicher Vernunft.