
Grundsätzlich brauchen alle Taxi-, Mietwagen und Busfahrer im Abstand von 5 Jahren eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest. Alle LKW-Fahrer benötigen dieselbe Untersuchung, bevor sie zum ersten Mal den LKW Führerschein machen können. Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E gilt bis zum 50. Lebensjahr, für die Klassen C, CE fünf Jahre. Für die Verlängerung benötigen Sie wiederum Untersuchungen. Es gibt für Taxi-Mietwagen LKW- und Busfahrer 3 verschiedene Untersuchungen, von denen die zweite und dritte aber nur in bestimmten Fällen vorgeschrieben ist:
A: Ärztliche Untersuchung mit Blutabnahme
B: Sehtest mit Gesichtsfeld
C: Psychometrische Untersuchung
Die Untersuchungen A, B und C werden in unserer Praxis durchgeführt.
Gerne reservieren wir Ihnen einen Termin. Die Bescheinigungen erhalten Sie von uns nach Vorliegen der Laborbefunde per Post. Sie benötigen keine augenärztlichen Atteste vor der Untersuchung in unserer Praxis! Sie benötigen folgende Untersuchungen:
Als Taxi-, Minicar- oder Mietwagenfahrer:
Für den Erstantrag brauchen Sie Untersuchungen Nr. A, B und C.
Für Verlängerungen, wenn Sie noch nicht 60 Jahre alt sind: Nr. A und B.
Für Verlängerungen, wenn Sie über 60 Jahre alt sind: Nr. A, B und C.Als Busfahrer
(Klasse DI, DE, DIE)
Für den Erstantrag brauchen Sie Untersuchungen Nr. A, B und C.
Für Verlängerungen, wenn Sie noch nicht 50 Jahre alt sind Nr. A und B.
Über 50 Nr. A, B und C.
Als LKW-Fahrer (Klassen C1.C1E ): brauchen Sie immer nur Nr. A und B.
PKW-Fahrer (alte Klasse 3), die den Euro-Führerschein bis 7,5 To beantragen (Klasse C1)
Nr. A und B.
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis/ Reisepass
wenn vorhanden: alle
Brille(n)/Kontaktlinsen, bei Vorerkrankungen: Befunde
Zur Neubeantragung und Verlängerung ihres Führerscheins ist eine ärztliche Untersuchung mit Sehtest erforderlich.
Sehtest:
Nehmen Sie zur Untersuchung daher unbedingt ihre Brille(n) oder Kontaktlinsen mit!
Bitte bringen Sie auch Ihren Brillenausweis mit. Wir können den kompletten Sehtest abdecken,
wenn Sie gut sehen können und fahrtüchtig sind. Geprüft werden Sehschärfe, Fahrtüchtigkeit und Gesichtsfeld. Sie benötigen kein zusätzliches augenärztliches Gutachten, wenn Sie den Sehtest bei uns bestehen.
A: Ärztliche Untersuchung mit Blutabnahme
B: Sehtest mit Gesichtsfeld
C: Psychometrische Untersuchung
Die Untersuchungen A, B und C werden in unserer Praxis durchgeführt.
Gerne reservieren wir Ihnen einen Termin. Die Bescheinigungen erhalten Sie von uns nach Vorliegen der Laborbefunde per Post. Sie benötigen keine augenärztlichen Atteste vor der Untersuchung in unserer Praxis! Sie benötigen folgende Untersuchungen:
Als Taxi-, Minicar- oder Mietwagenfahrer:
Für den Erstantrag brauchen Sie Untersuchungen Nr. A, B und C.
Für Verlängerungen, wenn Sie noch nicht 60 Jahre alt sind: Nr. A und B.
Für Verlängerungen, wenn Sie über 60 Jahre alt sind: Nr. A, B und C.Als Busfahrer
(Klasse DI, DE, DIE)
Für den Erstantrag brauchen Sie Untersuchungen Nr. A, B und C.
Für Verlängerungen, wenn Sie noch nicht 50 Jahre alt sind Nr. A und B.
Über 50 Nr. A, B und C.
Als LKW-Fahrer (Klassen C1.C1E ): brauchen Sie immer nur Nr. A und B.
PKW-Fahrer (alte Klasse 3), die den Euro-Führerschein bis 7,5 To beantragen (Klasse C1)
Nr. A und B.
Bitte bringen Sie mit:
Personalausweis/ Reisepass
wenn vorhanden: alle
Brille(n)/Kontaktlinsen, bei Vorerkrankungen: Befunde
Zur Neubeantragung und Verlängerung ihres Führerscheins ist eine ärztliche Untersuchung mit Sehtest erforderlich.
Sehtest:
Nehmen Sie zur Untersuchung daher unbedingt ihre Brille(n) oder Kontaktlinsen mit!
Bitte bringen Sie auch Ihren Brillenausweis mit. Wir können den kompletten Sehtest abdecken,
wenn Sie gut sehen können und fahrtüchtig sind. Geprüft werden Sehschärfe, Fahrtüchtigkeit und Gesichtsfeld. Sie benötigen kein zusätzliches augenärztliches Gutachten, wenn Sie den Sehtest bei uns bestehen.


